I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Ankauf neuer und gebrauchter Waren über die Website wirkaufendeinhandy.de durch die
TeqFox GmbH
Bunsenstraße 38
59229 Ahlen
Deutschland
Telefon: 02382 9689500
E-Mail: info@wirkaufendeinhandy.de
vertreten durch den Geschäftsführer Janek Henri Pälmke.
Die Marke „wirkaufendeinhandy“ ist ein Angebot der TeqFox GmbH. Vertragspartner des Verkäufers ist ausschließlich die TeqFox GmbH.
Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers gelten nur, wenn die TeqFox GmbH ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Kundenservice
Für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen ist der Kundenservice unter support@wirkaufendeinhandy.de erreichbar.
§ 3 Nutzung des Angebots und Angaben des Verkäufers
(1) Die Nutzung des Ankaufservices ist nur volljährigen und unbeschränkt geschäftsfähigen Personen sowie rechtsfähigen Unternehmen und sonstigen rechtsfähigen Organisationen gestattet.
(2) Der Verkäufer ist verpflichtet, sämtliche Angaben im Verkaufsprozess wahrheitsgemäß, vollständig und aktuell zu machen. Dies gilt insbesondere für Modell, Speicherkapazität, Zustand, Funktionsfähigkeit, Zubehör, Seriennummern, IMEI, Sperren, Eigentumsverhältnisse und gegebenenfalls seine Unternehmereigenschaft.
(3) Gewerbliche Verkäufer müssen ihre Unternehmereigenschaft zutreffend angeben und auf Verlangen die für die Vertrags- und Zahlungsabwicklung erforderlichen geschäftlichen und steuerlichen Angaben sowie eine ordnungsgemäße Rechnung zur Verfügung stellen.
II. Ankauf gebrauchter und neuer Elektronikgeräte
§ 4 Vertragsgegenstand und ankaufsfähige Geräte
(1) Die TeqFox GmbH kauft über wirkaufendeinhandy.de neue und gebrauchte Elektronikgeräte an, insbesondere Smartphones, Tablets, Notebooks, Wearables und vergleichbare Unterhaltungselektronik, soweit das jeweilige Produkt im Ankaufprozess ausgewählt werden kann oder die TeqFox GmbH im Einzelfall einem Ankauf zustimmt.
(2) Der Ankauf erfolgt auf Grundlage der Angaben des Verkäufers und der anschließenden technischen, optischen und sonstigen Prüfung des eingesandten Geräts durch die TeqFox GmbH.
(3) Die TeqFox GmbH ist nicht verpflichtet, jedes eingesandte oder im Ankaufprozess erfasste Gerät anzukaufen. Gesetzliche Annahme-, Aufbewahrungs- oder Herausgabepflichten bleiben unberührt.
§ 5 Preisindikation, Verkaufsangebot und Vertragsschluss
(1) Der Verkäufer wählt das Gerät auf der Website aus und macht die im Ankaufprozess abgefragten Angaben zu Zustand, Ausstattung, Funktionsfähigkeit und sonstigen wertbildenden Merkmalen.
(2) Auf Grundlage dieser Angaben wird ein vorläufiger Ankaufspreis angezeigt. Dieser Betrag ist eine unverbindliche Preisindikation der TeqFox GmbH und stellt weder ein verbindliches Ankaufsangebot noch eine Annahmeerklärung dar.
(3) Mit dem Abschluss des Online-Verkaufsprozesses gibt der Verkäufer der TeqFox GmbH ein verbindliches Angebot zum Verkauf des bezeichneten Geräts zu den im Verkaufsprozess zugrunde gelegten Angaben und dem dort ausgewiesenen Preis ab.
(4) Die TeqFox GmbH bestätigt den Eingang des Verkaufsangebots beziehungsweise später den Eingang der Sendung. Eine solche Eingangs- oder Empfangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Verkaufsangebots dar.
(5) Das Gerät muss spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen nach Abgabe des Verkaufsangebots bei der TeqFox GmbH eingehen. Maßgeblich ist die tatsächliche Übergabe der Sendung durch das Transportunternehmen an die TeqFox GmbH.
(6) Die TeqFox GmbH behält sich vor, bei wesentlichen Marktpreisveränderungen den aktuellen Marktpreis bei ihrer Entscheidung berücksichtigen und gegebenenfalls ein Gegenangebot unterbreiten. Das Recht der TeqFox GmbH, das Verkaufsangebot nach Prüfung anzunehmen oder aus einem sachlichen Grund abzulehnen, bleibt unberührt.
(7) Nach Eingang des Geräts ist die TeqFox GmbH berechtigt, das Gerät zu prüfen. Die Bearbeitungs- und Prüfzeit beträgt in der Regel bis zu 10 Werktage ab Eingang des Geräts. Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage am Sitz der TeqFox GmbH gelten nicht als Werktage im Sinne dieser Regelung. Insbesondere in Zeiten außergewöhnlich hohen Bearbeitungsaufkommens, etwa in der Nachweihnachtszeit, kann sich die Bearbeitungs- und Prüfzeit verlängern. Ist absehbar, dass die Prüfung nicht innerhalb von 14 Werktagen abgeschlossen werden kann, informiert die TeqFox GmbH den Verkäufer über die Verzögerung. Lässt sich die zusätzliche Bearbeitungszeit zu diesem Zeitpunkt nicht zuverlässig abschätzen, teilt die TeqFox GmbH dies mit. Die Bearbeitung einer Anfrage zur Entsperrung, Nachforschungsaufträgen, oder die Prüfung freiwillig übermittelter Entsperrinformationen kann die Bearbeitungs- und Prüfzeit zusätzlich verlängern.
(8) Nach Abschluss der Prüfung kann die TeqFox GmbH das Verkaufsangebot ausdrücklich annehmen, ein Gegenangebot unterbreiten oder den Ankauf ablehnen. Ein Kaufvertrag kommt mit der ausdrücklichen Annahme des Verkaufsangebots durch die TeqFox GmbH oder mit der Annahme eines Gegenangebots nach Maßgabe des § 7 zustande.
§ 6 Prüfung des Geräts
(1) Der Verkäufer gestattet der TeqFox GmbH, das eingesandte Gerät in dem Umfang zu untersuchen, der zur Identifizierung, Zustandsbewertung, Funktionsprüfung und Wertermittlung erforderlich und verhältnismäßig ist. Hierzu dürfen insbesondere Schutzfolien und Hüllen entfernt, Software- und Hardwarediagnosen durchgeführt, Gerätefunktionen getestet, technische Geräteinformationen einschließlich Seriennummern und IMEI ausgelesen, das Gerät zurückgesetzt und - soweit für eine sachgerechte Prüfung erforderlich - geöffnet werden.
(2) Die Prüfung kann dazu führen, dass werkseitige oder vom Verkäufer vorgenommene Einstellungen verändert, Schutzfolien entfernt oder gespeicherte Daten gelöscht werden. Der Verkäufer ist deshalb verpflichtet, vor der Einsendung die in § 13 beschriebenen Maßnahmen zur Datensicherung, Datenlöschung und Entfernung von Sperren vorzunehmen.
(3) Hat der Verkäufer im Verkaufsprozess darauf hingewiesen, dass für das Gerät noch Herstellergarantie oder vergleichbare freiwillige Herstellerleistungen bestehen, wird die TeqFox GmbH die Prüfung, soweit technisch und wirtschaftlich zumutbar, so durchführen, dass vermeidbare Beeinträchtigungen solcher Rechte verhindert werden. Soweit hierfür erforderlich, kann sich die Prüfung auf eine äußere und nicht eingreifende Prüfung beschränken. Eine Garantie dafür, dass Herstellerrechte durch jede technisch erforderliche Prüfung unberührt bleiben, wird nicht übernommen.
§ 7 Abweichender Gerätezustand und Gegenangebot
(1) Weicht der tatsächliche Zustand, die Ausstattung, Funktionsfähigkeit, Identität oder ein sonstiges wertbildendes Merkmal des Geräts von den Angaben des Verkäufers ab oder liegt ein Fall des § 5 Abs. 6 vor, kann die TeqFox GmbH das Verkaufsangebot ablehnen oder dem Verkäufer ein angepasstes Gegenangebot unterbreiten.
(2) Ein Gegenangebot enthält entweder den neu ermittelten Ankaufspreis oder das Angebot, das Gerät ohne Auszahlung zum Recycling zu übernehmen, sowie eine nachvollziehbare Angabe der wesentlichen Gründe für die Anpassung. Beruht die Anpassung auf einer Marktpreisveränderung, ist diese als wesentlicher Grund anzugeben. Ein Anspruch auf Übersendung von Fotos, Prüfprotokollen oder sonstigen Bildnachweisen besteht nicht, soweit diese nicht ausdrücklich zugesagt wurden.
(3) Der Verkäufer kann ein Gegenangebot innerhalb von zehn Kalendertagen nach dessen ordnungsgemäßem Versand durch die TeqFox GmbH annehmen oder ablehnen. Bei einer Entsperranfrage ist ein Gegenangebot enthalten. Bei einer Entsperranfrage kann der Verkäufer innerhalb derselben Frist das Angebot annehmen oder ablehnen oder gemäß § 13 Abs. 6 Entsperrinformationen über das von der TeqFox GmbH bereitgestellte digitale System einsenden. Maßgeblich sind die im Angebot angegebenen Kommunikationswege. Die Frist beginnt mit dem ordnungsgemäßen Versand des Angebots an die vom Verkäufer angegebene E-Mail-Adresse oder über den im Angebot angegebenen sonstigen Kommunikationsweg.
Der Verkäufer ist dafür verantwortlich, eine gültige und empfangsbereite E-Mail-Adresse anzugeben und sicherzustellen, dass Mitteilungen der TeqFox GmbH dort empfangen werden können. Dazu gehört insbesondere, sein Postfach regelmäßig zu prüfen und gegebenenfalls auch den Spam-Ordner zu kontrollieren. Die TeqFox GmbH kann nicht gewährleisten, dass eine ordnungsgemäß versandte E-Mail tatsächlich zugestellt, vom Verkäufer zur Kenntnis genommen oder gelesen wird. Technische Probleme im Verantwortungsbereich des Verkäufers, etwa Spamfilter oder ein volles Postfach, sowie das Versäumnis, eine Mitteilung abzurufen oder fristgerecht zu beantworten, hemmen oder verlängern die Frist grundsätzlich nicht.
(4) Reagiert der Verkäufer innerhalb der Frist weder mit einer Annahme noch mit einer Ablehnung, gilt sein Schweigen nur dann als Annahme des Gegenangebots, wenn die TeqFox GmbH ihn bei dessen Versand nochmals ausdrücklich und hervorgehoben auf die Frist und die Rechtsfolge des Schweigens hingewiesen hat. Bei einem Gegenangebot im Rahmen einer Entsperranfrage gilt dies entsprechend, wenn der Verkäufer innerhalb der Frist weder annimmt noch ablehnt noch gemäß § 13 Abs. 6 Entsperrinformationen über das bereitgestellte digitale System einsendet. Die Übermittlung von Entsperrinformationen gilt nicht als Annahme oder Ablehnung des Gegenangebots. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kommt mit Ablauf der Frist ein Kaufvertrag zu den im Gegenangebot genannten Bedingungen zustande.
(5) Unterbreitet die TeqFox GmbH vor Annahme oder Ablehnung eines Gegenangebots ein neues Gegenangebot, ersetzt dieses das bisherige Gegenangebot. Das bisherige Gegenangebot ist ab Zugang des neuen Gegenangebots nicht mehr annahmefähig. Für das neue Gegenangebot beginnt eine neue Erklärungsfrist nach Absatz 3. Lehnt der Verkäufer das zuletzt geltende Gegenangebot fristgerecht ab, kommt kein Kaufvertrag auf Grundlage dieses Gegenangebots zustande; das weitere Verfahren richtet sich nach § 9.
§ 8 Ablehnung des Ankaufs und besondere Ausschlussgründe
(1) Die TeqFox GmbH kann den Ankauf insbesondere ablehnen oder, soweit sachgerecht, ein Gegenangebot unterbreiten, wenn
· das Gerät oder wesentliche Merkmale nicht den Angaben des Verkäufers entsprechen,
· das Gerät nicht innerhalb der in § 5 Abs. 5 genannten Frist eingeht,
· eine Änderung der Marktsituation im Sinne des § 5 Abs. 6 eingetreten ist,
· das Gerät gesperrt, nicht zugänglich oder nicht ordnungsgemäß zurückgesetzt ist,
· Aktivierungs-, Account-, MDM-, Unternehmens- oder sonstige Gerätesperren bestehen,
· Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen oder nicht hinreichend geklärt werden können,
· ein Manipulations-, Betrugs-, Täuschungs- oder Diebstahlsverdacht besteht,
· das Gerät eine fehlende, manipulierte, unvollständige oder nicht plausibel zuordenbare Seriennummer oder IMEI aufweist,
· das Gerät aus gesetzlichen, technischen, sicherheitsbezogenen oder wirtschaftlichen Gründen nicht angekauft werden kann oder
· angeforderte Herkunfts-, Eigentums- oder bei Unternehmern erforderliche Rechnungsnachweise nicht innerhalb einer angemessenen Frist vorgelegt werden.
(2) Bei einer Ablehnung richtet sich die Rücksendung, Lagerung, Verwertung oder Entsorgung nach den §§ 9 bis 12 und 15.
§ 9 Rücksendung und Rücksendekosten
(1) Kommt kein Kaufvertrag zustande und ist eine Rücksendung rechtlich und tatsächlich möglich, wird das Gerät an die vom Verkäufer angegebene Anschrift zurückgesendet, sofern nicht in diesen AGB etwas anderes bestimmt ist.
(2) Lehnt der Verkäufer ein Gegenangebot ab, das ausschließlich auf einer normalen, im Rahmen der üblichen technischen oder optischen Bewertung festgestellten Zustandsabweichung beruht, trägt die TeqFox GmbH die Kosten einer Standard-Rücksendung innerhalb Deutschlands.
(3) Der Verkäufer trägt die Kosten der Rücksendung, wenn der Grund für die Ablehnung oder Rücksendung aus seiner Sphäre stammt und über eine normale Zustandsabweichung im Sinne des Abs. 2 hinausgeht. Dies gilt insbesondere bei erheblich unzutreffenden oder unvollständigen Angaben, verspäteter Einsendung, aktiven Gerätesperren, fehlender Rücksetzung trotz technischer Möglichkeit, nicht angemeldeten oder falsch eingesandten Geräten, nicht ankaufsfähigen Einsendungen, Verstößen gegen Versand- oder Sicherheitsvorgaben sowie bei bewusster Täuschung oder Manipulation.
(4) Die konkret anfallenden Rücksendekosten werden dem Verkäufer vor einer kostenpflichtigen Rücksendung mitgeteilt. Soweit rechtlich zulässig, kann die TeqFox GmbH fällige Rücksendekosten mit Zahlungsansprüchen des Verkäufers aus demselben Ankaufsvorgang verrechnen.
(5) Kann ein Gerät aufgrund gesetzlicher oder transportrechtlicher Vorgaben nicht auf dem üblichen Versandweg zurückgesendet werden, insbesondere wegen eines gefährlichen oder beschädigten Akkus, gelten die besonderen Regelungen des § 12.
§ 10 Nicht zustellbare Rücksendungen, Lagerung und Verwertung
(1) Ist eine Rücksendung aus Gründen, die der Verkäufer zu vertreten hat, nicht erfolgreich, insbesondere aufgrund einer unzutreffenden oder unvollständigen Anschrift, Annahmeverweigerung oder fehlender Mitwirkung, wird die TeqFox GmbH den Verkäufer in Textform zur Mitteilung einer zustellfähigen Anschrift und zur Entgegennahme des Geräts auffordern.
(2) Ein weiterer Rücksendeversuch erfolgt auf Kosten des Verkäufers. Bis zur erfolgreichen Rücksendung darf die TeqFox GmbH das Gerät auf Kosten des Verkäufers lagern, soweit die Lagerung durch das Verhalten des Verkäufers erforderlich geworden ist.
(3) Erklärt der Verkäufer, dass er keine Rücksendung wünscht, oder schafft er trotz Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist die Voraussetzungen für eine Rücksendung, kann die TeqFox GmbH das Gerät weiter auf Kosten des Verkäufers lagern.
(4) Sind seit der Mitteilung nach Abs. 1 beziehungsweise seit der Erklärung, keine Rücksendung zu wünschen, mindestens 30 Kalendertage vergangen, kann die TeqFox GmbH das Gerät nach erneuter Androhung und unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen verwerten oder, wenn eine Verwertung wirtschaftlich oder rechtlich nicht möglich oder unzumutbar ist, fachgerecht entsorgen.
(5) Zwingende gesetzliche Herausgabe-, Aufbewahrungs-, Pfand- und Verwertungsregelungen bleiben unberührt.
§ 11 Nicht angemeldete Geräte und nicht zum Auftrag gehörende Gegenstände
(1) Sendet der Verkäufer ein Gerät ein, das nicht zuvor über den Online-Ankaufprozess angemeldet wurde, oder legt er einem Auftrag zusätzliche, nicht erfasste Geräte bei, stellt die Einsendung kein verbindliches Ankaufsangebot der TeqFox GmbH dar.
(2) Die TeqFox GmbH darf ein solches Gerät prüfen und dem Verkäufer freiwillig ein Ankaufsangebot unterbreiten, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
(3) Kommt kein Ankauf zustande, trägt der Verkäufer die Kosten der Rücksendung des nicht angemeldeten oder zusätzlich eingesandten Geräts. Ist eine Zuordnung zum Verkäufer nicht möglich oder wirkt der Verkäufer an der Rücksendung nicht mit, gilt § 10 entsprechend.
(4) Zubehör, Originalverpackungen, SIM-Karten, Speicherkarten, Hüllen, Kabel, Kopfhörer oder sonstige Gegenstände dürfen nur beigefügt werden, wenn sie im Ankaufprozess ausdrücklich als Bestandteil des Angebots erfasst wurden. Nicht zum Ankauf gehörende Gegenstände müssen von der TeqFox GmbH nicht zurückgesendet oder aufbewahrt werden und können, soweit rechtlich zulässig, fachgerecht entsorgt oder verwertet werden. Eine Vergütung hierfür ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 12 Versand, Verpackung, Transportrisiko und gefährliche Geräte
(1) Ab einem im Ankaufprozess angegebenen Mindestankaufswert stellt die TeqFox GmbH für Einsendungen aus Deutschland in der Regel ein Versandlabel zur Verfügung. Die im jeweiligen Ankaufprozess ausgewiesenen Versandbedingungen sind zu beachten.
(2) Bei Nutzung des von der TeqFox GmbH bereitgestellten Standard-Versandlabels besteht nach Maßgabe der Bedingungen des jeweiligen Versanddienstleisters eine Transportversicherung bis zu 500,00 EUR. Soweit im Verkaufsprozess angeboten, kann der Verkäufer eine höhere Transportversicherung buchen. Die hierfür ausgewiesenen Mehrkosten trägt der Verkäufer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
(3) Der Verkäufer ist verpflichtet, das Gerät sicher, stabil und transportschutzgerecht zu verpacken. Die Verwendung eines von der TeqFox GmbH bereitgestellten Versandlabels entbindet den Verkäufer nicht von seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Verpackung.
(4) Die TeqFox GmbH haftet nicht für Schäden, die auf eine unzureichende, ungeeignete oder unsachgemäße Verpackung durch den Verkäufer zurückzuführen sind, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Die Gefahr des Verlusts oder einer sonstigen Beschädigung auf dem Transportweg trägt der Verkäufer bis zur tatsächlichen Übergabe der Sendung durch das Transportunternehmen an die TeqFox GmbH. Bei Nutzung eines bereitgestellten Versandlabels gelten ergänzend die Versicherungs- und Beförderungsbedingungen des jeweiligen Versanddienstleisters.
(6) Der Verkäufer soll vor dem Versand die Seriennummer beziehungsweise IMEI der eingesandten Geräte dokumentieren und geeignete Eigentums- oder Erwerbsnachweise aufbewahren, damit im Verlust- oder Schadensfall eine Nachforschung und Schadensregulierung ermöglicht werden kann.
(7) Geräte mit aufgeblähten, beschädigten, überhitzten, auslaufenden oder sonst erkennbar gefährlichen Akkus dürfen nicht eingesandt werden, wenn ein regulärer Paketversand nach den gesetzlichen oder transportrechtlichen Vorgaben nicht zulässig ist. Die Haftung für Schäden, welche aus dem Versand solcher Geräte entstehen, obliegt dem Verkäufer. Wird ein solches Gerät dennoch eingesandt und zugestellt, darf die TeqFox GmbH die Annahme oder weitere Bearbeitung verweigern und die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen treffen.
(8) Ist eine Rücksendung eines gefährlichen Geräts auf dem regulären Versandweg nicht zulässig, erfolgt eine Rückgabe nur, wenn ein gesetzlich zulässiger Spezialtransport möglich ist und der Verkäufer die hierfür erforderlichen Kosten trägt, soweit die Gefahr aus seiner Sphäre stammt. Ist eine Rücksendung rechtlich nicht zulässig oder tatsächlich nicht sicher durchführbar, darf die TeqFox GmbH das Gerät nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften fachgerecht behandeln oder entsorgen.
§ 13 Datensicherung, Datenlöschung und Gerätesperren
(1) Der Verkäufer ist allein dafür verantwortlich, vor der Einsendung sämtliche Daten zu sichern, die er weiterverwenden möchte. Die TeqFox GmbH übernimmt keine Datensicherung für den Verkäufer.
(2) Der Verkäufer hat vor der Einsendung sämtliche persönlichen und personenbezogenen Daten, soweit technisch möglich, vom Gerät und von mitgesendeten Speichermedien zu löschen und das Gerät auf Werkseinstellungen zurückzusetzen.
(3) Der Verkäufer muss alle Konten, PINs, Passwörter, Aktivierungssperren und sonstigen Zugangsbeschränkungen entfernen. Dies gilt insbesondere für Apple-ID beziehungsweise „Wo ist?“, Google FRP, Samsung-Konten, Microsoft-Konten sowie MDM-, Unternehmens- und sonstige Gerätesperren.
(4) Die TeqFox GmbH führt im Rahmen der Prüfung und Aufbereitung, soweit dies technisch möglich und für den Prozess erforderlich ist, selbst Rücksetzungen und Datenlöschungen durch. Ist eine Datenlöschung technisch nicht möglich, insbesondere weil sich das Gerät nicht einschalten oder bedienen lässt, besteht keine Verpflichtung der TeqFox GmbH, die Daten zu löschen.
(5) Auch bei Anwendung angemessener technischer Lösch- und Rücksetzungsverfahren kann nicht zugesichert werden, dass sämtliche Daten oder Datenfragmente in jedem technischen Szenario unwiederbringlich gelöscht werden. Die Verantwortung des Verkäufers nach den Absätzen 1 bis 3 bleibt bestehen.
(6) Stellt die TeqFox GmbH eine aktive Sperre fest, benachrichtigt sie den Verkäufer. Dieser erhält 10 Kalendertage ab Zugang der Benachrichtigung, um
a) die Sperre, soweit technisch möglich auch aus der Ferne, vollständig zu entfernen und dies der TeqFox GmbH zu bestätigen,
b) freiwillig Informationen zur Entsperrung zu übermitteln oder
c) auf ein von der TeqFox GmbH unterbreitetes Entsperrangebot zu reagieren.
Eine Entsperranfrage enthält ein Gegenangebot im Sinne des § 7. Es enthält entweder einen Ankaufspreis oder das Angebot, das Gerät ohne Auszahlung zum Recycling zu übernehmen, und unterliegt denselben Annahme-, Ablehnungs- und Fristbedingungen wie jedes andere Gegenangebot. Zusätzlich kann der Verkäufer das Entfernen einer Sperre bestätigen oder TeqFox bei der Entsperrung unterstützen, insbesondere durch die Bestätigung der Entfernung einer Cloud- oder Fernverwaltungssperre oder durch freiwillige Übermittlung von Geräte-PIN, Sperrbildschirm-Passwort, Entsperrmuster oder sonstigen Entsperrinformationen. Die Entsperrung dient dazu, die Geräteprüfung fortzusetzen. Die Übermittlung von Entsperrinformationen allein gilt nicht als Annahme des Entsperrangebots. Für jedes Entsperrangebot gelten § 7 Abs. 2 bis 5 entsprechend. Das Einsenden von Entsperrinformationen gilt als Reaktion im Sinne von §7 Abs. 3.
(7) Freiwillig übermittelte Entsperrinformationen dürfen von der TeqFox GmbH und den mit der Prüfung oder Entsperrung befassten Mitarbeitenden ausschließlich zum Zweck der Prüfung und Entsperrung des eingesandten Geräts verarbeitet und, soweit hierfür erforderlich, vorübergehend gespeichert werden. Dies kann insbesondere Geräte-PINs, Sperrbildschirm-Passwörter, Entsperrmuster und sonstige Hinweise zur Entsperrung umfassen. Der Verkäufer soll keine Zugangsdaten zu Onlinekonten, insbesondere Google-, Apple-/iCloud- oder sonstigen Konten, übermitteln; Cloud-, Aktivierungs- und Fernverwaltungssperren soll er grundsätzlich selbst entfernen. Übermittelt der Verkäufer solche Zugangsdaten dennoch freiwillig, dürfen sie ausschließlich verarbeitet werden, soweit dies zur Entsperrung des eingesandten Geräts erforderlich ist. Die Entsperrinformationen sind nach Wegfall des Entsperrzwecks, spätestens jedoch vier Wochen nach ihrem Eingang, vollständig von den Servern der TeqFox GmbH zu löschen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Der Verkäufer sollte vor der Übermittlung nach Möglichkeit ein vorübergehendes Passwort einrichten. Hat er ein dauerhaftes Passwort übermittelt, sollte er dieses nach erfolgreicher Entsperrung umgehend ändern.
(8) Reagiert der Verkäufer nicht innerhalb der Frist nach Absatz 6, gelten die Bestimmungen nach §7 Abs. 4.
Lehnt die TeqFox GmbH den Ankauf ab oder lehnt der Verkäufer das in der Entsperranfrage enthaltene Gegenangebot fristgerecht ab, wird das Gerät, soweit rechtlich und tatsächlich möglich, an den Verkäufer zurückgesendet. Der Verkäufer trägt die Rücksendekosten nach Maßgabe des § 9 Abs. 3 und 4.
§ 14 Eigentum, Berechtigung und Herkunftsnachweise
(1) Mit Abgabe seines Verkaufsangebots versichert der Verkäufer, dass er rechtmäßiger Eigentümer des Geräts oder sonst zur Veräußerung und Eigentumsübertragung berechtigt ist und dass dem Verkauf keine Rechte Dritter entgegenstehen.
(2) Der Verkäufer versichert insbesondere, dass das Gerät nicht gestohlen, unterschlagen, rechtswidrig erlangt oder mit Rechten Dritter belastet ist und dass keine Finanzierung, Sicherungsübereignung, Vermietung, Leasingbindung oder sonstige Verfügungsbeschränkung dem Eigentumsübergang entgegensteht, soweit nicht die Zustimmung des Berechtigten nachweisbar vorliegt.
(3) Die TeqFox GmbH ist berechtigt, stichprobenartig oder bei sachlichem Anlass geeignete Herkunfts- und Eigentumsnachweise anzufordern, insbesondere Kaufbelege, Rechnungen, Lieferscheine oder Unterlagen mit Seriennummer beziehungsweise IMEI. Bei neuen, hochwertigen, mehrfach gleichartigen oder sonst auffälligen Geräten kann eine solche Prüfung insbesondere erfolgen.
(4) Gewerbliche Verkäufer sind verpflichtet, auf Verlangen eine ordnungsgemäße Rechnung und sonstige für die steuerliche Behandlung erforderliche Angaben vorzulegen. Die TeqFox GmbH darf die Vertragsannahme oder Auszahlung bis zum Eingang erforderlicher Unterlagen zurückstellen.
(5) Der Verkäufer stellt die TeqFox GmbH im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass seine Zusicherungen nach diesem Paragraphen unzutreffend sind. Dies umfasst auch notwendige und angemessene Kosten der Rechtsverteidigung, sofern der Verkäufer die anspruchsbegründenden Umstände zu vertreten hat.
§ 15 Bewusste Täuschung, Manipulation und Missbrauch
(1) Bei hinreichenden Anhaltspunkten für bewusste Täuschung, Manipulation, Diebstahl, Hehlerei, missbräuchliche Nutzung des Ankaufservices oder vorsätzlich unzutreffende Angaben darf die TeqFox GmbH die Bearbeitung bis zur Klärung unterbrechen und den Ankauf ablehnen.
(2) Bei bewusster Täuschung oder vorsätzlichem Missbrauch kann die TeqFox GmbH, soweit gesetzlich zulässig, insbesondere
· den Ankauf ablehnen,
· dem Verkäufer notwendige Rücksendekosten auferlegen,
· das Gerät bis zur rechtlichen oder tatsächlichen Klärung zurückbehalten, soweit hierfür ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht besteht,
· geeignete Herkunfts-, Eigentums- und Transaktionsnachweise verlangen,
· zuständige Behörden oder Rechteinhaber informieren, soweit hierfür eine gesetzliche Verpflichtung oder eine sonstige datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht, und
· nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Ersatz der durch die Täuschung oder den Missbrauch verursachten Schäden verlangen.
(3) Ein eigenständiges Identifizierungsverfahren ist aufgrund dieser AGB nicht Voraussetzung des regulären Ankaufprozesses.
§ 16 Auszahlung
(1) Nach Zustandekommen des Kaufvertrags erfolgt die Auszahlung des vereinbarten Ankaufspreises wahlweise per Banküberweisung oder PayPal auf die vom Verkäufer angegebenen Zahlungsdaten, soweit die jeweilige Zahlungsart im Ankaufprozess angeboten wird.
(2) Die Auszahlung erfolgt innerhalb von bis zu 14 Kalendertagen nach Vertragsschluss, sofern alle für die Auszahlung erforderlichen Angaben und Unterlagen vollständig vorliegen.
(3) Der Verkäufer ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Zahlungsdaten verantwortlich. Verzögerungen, die auf fehlerhaften, unvollständigen oder nicht nutzbaren Zahlungsdaten beruhen, sind von der TeqFox GmbH nicht zu vertreten.
(4) Muss der Verkäufer Zahlungsdaten korrigieren oder für die Auszahlung erforderliche Unterlagen, insbesondere eine Rechnung eines gewerblichen Verkäufers, nachreichen, beginnt die Auszahlungsfrist nach Abs. 2 erneut mit dem Eingang der vollständigen und korrekten Angaben beziehungsweise Unterlagen.
(5) Bank-, PayPal- oder sonstige technische Laufzeiten nach ordnungsgemäßer Anweisung der Zahlung liegen außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs der TeqFox GmbH.
§ 17 Haftung
(1) Die TeqFox GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei ausdrücklich übernommenen Garantien nach Maßgabe der jeweiligen Garantieerklärung sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die TeqFox GmbH nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Verkäufer regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung der TeqFox GmbH für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der TeqFox GmbH.
(5) Spezielle Regelungen dieser AGB zu Verpackung, Transport und Datensicherung konkretisieren die Pflichtenverteilung, schränken eine nach den Absätzen 1 und 2 bestehende Haftung jedoch nicht ein.
III. Datenschutz
§ 18 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der jeweils geltenden Datenschutzerklärung der TeqFox GmbH. Diese ist unter https://wirkaufendeinhandy.de/datenschutz abrufbar. Soweit personenbezogene Daten zur Durchführung des Ankaufvertrags verarbeitet werden, richtet sich die Verarbeitung nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlagen; eine gesonderte Einwilligung ist nur erforderlich, soweit das Gesetz eine solche verlangt.
IV. Streitbeilegung
§ 19 Verbraucherstreitbeilegung
Die TeqFox GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
V. Schlussbestimmungen
§ 20 Vertragssprache und Vertragstext
(1) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(2) Die TeqFox GmbH speichert die für den Ankauf relevanten Vertragsdaten im Rahmen der gesetzlichen und betrieblichen Aufbewahrungsprozesse. Der Verkäufer erhält die für den Vorgang maßgeblichen Informationen auf elektronischem Weg und kann Vertragsunterlagen, soweit verfügbar und gesetzlich zulässig, unter info@wirkaufendeinhandy.de anfordern.
§ 21 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.
(2) Ist der Verkäufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist - soweit gesetzlich zulässig - der Sitz der TeqFox GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
§ 22 Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Stand: September 2026